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Brandschutzhelfer

Fortbildung betriebliche Ersthelfer

Dieser Kurs richtet sich an Ersthelfer in Betrieben, die ihr Wissen auffrischen wollen und deren letzter Grund- oder Auffrischungskurs maximal zwei Jahre zurückliegt.

Die Kosten des Kurses werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Einige Berufsgenossenschaften verlangen mittlerweile eine vorherige Beantragung der Kostenübernahme. Bitte setzen Sie sich deshalb unbedingt vorher mit der für Sie zuständigen BG in Verbindung.

Wir sind ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und bieten BG-anerkannte Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 an.

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